Als medizinischer Sachverständiger beantworten wir gutachterliche Fragestellungen für Gerichte und Versicherungen.
Als gutachterliche Praxis sind wir weder Interessenvertreter der Probanden/Patienten noch eines öffentlichen Auftraggebers, wie des Gerichts oder der Versicherung. Wir verstehen uns als fachkundige, neutrale Berater, die medizinische Befunde erheben und unter Berücksichtigung der zugänglich gemachten Informationen auf der Basis medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse und aufgrund des ärztlichen Erfahrungsschatzes bewerten.
Rechtsgebiete
- Sozialrecht
Gesetzliche Rentenversicherung, zuständige Behörden für Leistungen aus dem Schwerbehinderten- und sozialen Entschädigungsgesetz, Sozialgerichte
- Verwaltungsrecht
Beamtenrechtliche Klärung der Dienstfähigkeit / Dienstunfähigkeit
- Zivilrecht
Klärung der Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit, Betreuungsfragen, Verkehrsmedizin zur Klärung der Fahreignung bei Amts- und Landgerichten
- Versicherungsrecht
Klärung von Ansprüchen für die Berufsgenossenschaften sowie die gesetzlichen und privaten Unfallversicherungen
- Strafrecht
- Verkehrsrecht