Für den Erfolg aller Behandlungsverfahren ist eine positive Grundeinstellung zu Ihrem behandelnden Therapeuten von größter Wichtigkeit. Deshalb haben Sie die Möglichkeit, bei mehreren Therapeuten Erstgespräche zu vereinbaren. Insgesamt stehen Ihnen 5 so genannte probatorische Sitzungen zu, die Sie entweder alle 5 bei einem Therapeuten oder eben auch aufgeteilt auf mehrere Therapeuten allein über die Vorlage Ihrer Chipkarte in Anspruch nehmen können.
Nach diesen 5 Sitzungen muss dann durch Ihren Therapeuten ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden. Je nach beantragtem Verfahren und Stundenumfang wird für die Entscheidung von der Krankenkasse ein Gutachter hinzugezogen, der aufgrund des Berichts Ihres Psychotherapeuten eine Stellungnahme und Empfehlung an die Krankenkasse abgibt. Bis zur Bewilligung der Therapie vergehen deshalb oft einige Wochen.
In der Regel wird zunächst eine deutlich geringere Stundenanzahl als die höchstmögliche bewilligt, so dass während der Behandlung mehrfach Verlängerungsanträge an die Krankenkasse gestellt werden müssen, die jeweils erneut geprüft werden.
Auch muss während oder am Ende der 5 probatorischen Sitzungen eine körperliche Untersuchung durch einen Haus- oder Facharzt erhoben werden.