Psychotherapie für Erwachsene kann ausschließlich von Ärzten oder Dipl.-Psychologen mit spezieller Psychotherapie-Ausbildung über die Krankenkasse abgerechnet werden. Alle anderen Anbieter, die darüber hinaus in den Gelben Seiten oder über Anzeigen zu finden sind, müssen von den Patienten selbst bezahlt werden.
Als Kassenleistung anerkannt sind zurzeit die folgenden psychotherapeutischen Verfahren:
Bei den privaten Versicherungen bestehen sehr unterschiedliche Regelungen in bezug auf die Kostenübernahme psychotherapeutischer Leistungen. Es ist deshalb in jedem individuellem Fall nötig, vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Krankenversicherung zu klären, ob und welche Kosten für die geplante Behandlung übernommen werden. Auch begrenzen die privaten Versicherungen häufig die Kostenübernahme auf 25 oder 30 Sitzungen pro Jahr. Lediglich für die Beihilfeversicherten gibt es einheitliche Regelungen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung ähnlich sind. Wir kennen diese Regelungen und sind Ihnen gerne behilflich.