Gutachtentätigkeiten

Neben den fachärztlichen Tätigkeiten finden in unseren Praxisräumen unabhängige Sachverständigengutachten durch unsere Fachärzte sowie freiberuflich durch Herrn Dr. med. Frank Bergmann und Herrn Priv.-Doz. Dr. rer. nat. Hanns Jürgen Kunert statt.

Neurologische und psychiatrische Begutachtung

In unserem Zentrum führen wir Begutachtungen für verschiedene Auftraggeber, wie z.B. Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Verkehrsbehörden und Gerichte durch. Wir erstellen Gutachten in den Bereichen:

  • Sozialrecht

    Sozialrecht

    Wir erstatten Gutachten im Rahmen der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung und im Bereich des Schwerbehindertengesetzes.

    Auch sind wir Gutachter im sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).

    Für die Rentenversicherung erstatten wir Gutachten zur Frage der Erwerbsminderung.

  • Zivilrecht

    Zivilrecht

    In Zivilsachen beurteilen wir die Frage der Berufsunfähigkeit sowie der Geschäftsfähigkeit, letztere auch als Testierfähigkeit.
    Für das Amtsgericht – Betreuungsgericht – erstatten wir Gutachten zur Frage der Notwendigkeit der Errichtung einer gesetzlichen Betreuung, zur Zwangsmedikation oder zur Unterbringung. 

  • Forensische Psychiatrie

    Forensische Psychiatrie

    Wir erstellen für Staatsanwaltschaft und Gerichte forensisch-psychiatrische Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit, der Prognose incl. Unterbringung im Maßregelvollzug, der Verhandlungsfähigkeit u.a.

  • Verkehrsrecht

    Verkehrsrecht

    Im Verkehrsrecht erstellen wir Gutachten zur Frage der Fahrtauglichkeit.

Wie läuft eine Begutachtung ab?

Terminbestätigung

Bitte bestätigen Sie Ihren Termin, den wir Ihnen vorab mitteilen, unbedingt telefonisch oder per E-Mail, da dieser ansonsten verfällt. Bitte halten Sie hierfür die Frist ein und teilen Sie uns auch eine Rückrufnummer mit, unter der wir Sie bei kurzfristigen Anliegen erreichen können.

Bitte sagen Sie auch unbedingt frühzeitig ab, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können oder möchten. Wenn Sie verhindert sind, versuchen wir, einen alternativen Termin zur Begutachtung zu finden.


Was sollen Sie mitbringen?

Bitte bringen Sie zur Untersuchung

  • Vorbefunde, Röntgenbilder (z.B. Krankenhaus- und Arztberichte, Röntgen-/CT-/NMR-Bilder)
  • die zurzeit verordneten Medikamente und ggf. weitere ärztliche Unterlagen
  • Ihren Personalausweis
  • etwaige Hilfsmittel wie Lesebrille, Hörgeräte o.ä
  • sowie den zuvor zugesandten Fragebogen vollständig ausgefüllt

mit.

Hier können Sie den Fragebogen vorher auch online ausfüllen.

Hier können Sie den Fragebogen nochmals herunterladen.

Bitte achten Sie besonders darauf, dass Sie Ihre Medikamente sowie deren Dosierung und Einnahmezeit vollständig aufschreiben. In der Regel sollen Sie Ihre Medikamente am Untersuchungstag genauso einnehmen wie sonst.


Begleitung bei der Untersuchung

Sie können sich von Angehörigen oder Freunden zur Untersuchung begleiten lassen. Bitte beachten Sie aber, dass in aller Regel das Anamnesegespräch und die körperliche Untersuchung mit Ihnen alleine durchgeführt wird. Ihre Angehörigen oder Begleiter können während der Untersuchung gerne im Wartezimmer warten oder die Zeit für Erledigungen in der Stadt nutzen.

Weitere Informationen:

  • Was während des Termins passiert

    Was während des Termins passiert

    Im Gutachtentermin findet ein ausführliches gutachterliches Gespräch statt. Hinzu kommt – je nach Fragestellung – eine allgemeine und symptombezogene körperliche Untersuchung sowie häufig auch eine EEG-Untersuchung zwecks Beurteilung der Hirnfunktion. Eventuell finden in dem Termin auch neurophysiologische Messungen oder eine Doppleruntersuchung der Hirngefäße statt.

    In den meisten Fällen können alle Untersuchungen an einem Termin durchgeführt werden. Selten ist ein zweiter Untersuchungstermin notwendig, z.B. bei aufwändigeren oder speziellen Untersuchungen, wie neuropsychologischen Testungen.

    Sofern dies im Rahmen der Begutachtung notwendig ist, veranlassen wir auch Zusatzbegutachtungen auf anderen medizinischen Fachgebieten, z.B. radiologische oder neuropsychologische Zusatzbegutachtungen. Diese finden ebenfalls an gesonderten Terminen statt.

    Bitte bedenken Sie, dass Sie genügend Zeit für die Begutachtung einplanen. Um Ihr Problem gut und vollständig zu erfassen, sind aufmerksames Zuhören und viele Nachfragen notwendig. Dafür benötigt gerade ein psychiatrischer oder forensisch-psychiatrischer Gutachter häufig mehrere Stunden. Im Bereich der neurologischen Begutachtung sind auch zeitliche Kapazitäten für Messungen oder z.B. eine Doppleruntersuchung der Hirngefäße notwendig.

    Bitte stellen Sie sicher, dass die Untersuchung nicht durch eine zu enge Terminplanung erschwert wird.

     

  • Allgemeines zur Gutachtertätigkeit

    Allgemeines zur Gutachtertätigkeit

    Sorgfältiges Aktenstudium, eine ausführliche Anamnese und gründliche Untersuchung sind die Bestandteile jeder Begutachtung.

    Als fachärztliche Gutachter sind wir zur Neutralität verpflichtet und begegnen Ihnen unvoreingenommen und wertschätzend.
    Auf dieser Basis erstellen wir fachlich fundierte und verständlich formulierte Gutachten.

    Unser Anliegen und unsere Aufgabe ist es, die erhobenen Befunde gutachterlich zu bewerten und die Fragestellung des Auftraggebers zu beantworten.

Zentrum für Neurologie und Seelische Gesundheit im Kapuziner Karree

Kapuzinergraben 19
52062 Aachen

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